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ZPO § 522 Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss

ZPO § 522 Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss

[ Auszug: (1) Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ... ]